Nächster Sammel-LKW nach Teheran und anderen iranischen Plätzen geplant: kurzfristig (bitte telefonisch Termin erfragen)
EMERA, IPBCC, FEFC & EMTA
Die vorgenannten und andere Schiffahrtskonferenzen haben im Zusammenhang mit den Vorgaben der EC Regulation 4056/86 per 18.10.2008 ihre Aktivitäten eingestellt.
Unsere Berichte, die sich vorwiegend auf die aktuellen Zuschläge der in den einzelnen Konferenzen
zusammengeschlossenen Linien bezogen haben, werden wir in einer neuen Rubrik CAF - BAF fortführen.
â€Containerverschiffungen – Bandar Abbas/Shahid Rajaee SEZâ€
Seitens der Port and Shipping Organization or Iran
wurde unlängst das nachstehende Circular veröffentlicht:
With effect of 22nd July 2008, all cargo documents for import/export purposes in/out of the port of Bandar Abbas
including Bills of lading and cargo manifests must read for destination and/or port of discharge/loading as 'Shahid
Rajaee Special Economic Zone, Bandar Abbas, Iran' or 'Shahid Rajaee SEZ, Bandar Abbas, Iran' or 'Shahid Rajaee SEZ, Bandar Abbas, Persian Gulf'.
No other wordings will be accepted.
Wir bitten um Beachtung, dass seitens der in Frage kommenden Reeder keinerlei anderslautende Destinationen in
den Konnossementen und Schiffsmanifesten dokumentiert werden können. Eventuell bestehende Akkreditive, die als Empfangshafen noch Bandar Abbas ausweisen, müssten entsprechend geändert werden.
â€Einfuhrvorschriften für Holzverpackungenâ€:
Diverse Ausführungen zu diesem Thema für gewisse Länder, teilweise mit Publikationen der BAA - Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirftschaft - haben wir auf einer separaten Seite zusammengefasst.
Die entsprechenden Texte können Sie abrufen, wenn Sie diesen Link
betätigen!
â€Container - Verplombungâ€:
Ab 1. September 2004 müssen alle Container mit einem HIGH SECURITY SEAL
verplombt werden. Dies basiert auf den neuen "ISPS (International Ship and Port Facility Security Code) REGULATIONS", von denen Sie sicherlich bereits gehört oder gelesen haben.
Alle Container, die nach dem 1. September ohne die neuen Sicherheitsplomben in den Seehafenterminals
ankommen, werden im Terminal mit den Security Seals ausgestattet, was allerdings mit Extrakosten in Höhe von €UR 90,00
verbunden sein wird. Diese Rate beinhaltet die erforderliche Containerbewegung sowie das Anbringen durch das Terminal-Personal.
Ein ausführliches Statement kann hier aufgerufen werden.
â€US Zoll verlangt genaue Ursprungsbezeichnung
- EU als Zollunion nicht anerkanntâ€
Die amerikanischen Zollbehörden legen bei Importkontrollen großen Wert auf korrekte Ursprungsbezeichnungen. Sollten die Normen hier nicht erfüllt werden, können schmerzhafte Sanktionen für deutsche Unternehmen die
Folge sein.
Um die Zollabwicklung in den USA ohne größere Komplikationen durchzubekommen, empfehlen Experten, einen
Zollbroker in den Vereinigten Staaten zu engagieren, da nicht alle wichtigen Probleme von Deutschland aus zu
lösen seien. Dies verursache zunächst zwar zusätzliche Kosten, allerdings könnten auf diese Weise z. B. kostspielige Beschlagnahmungen aufgrund mangelhafter Markierungen vermieden werden.
Ein wichtiges Detail für die korrekte Zoll-Deklaration ist die Angabe des einzelnen Herkunftslandes; EU wird als
Zollunion nicht anerkannt. Dabei verlangen die US-Behörden, dass der letztmögliche Käufer in den USA sofort
erkennen kann, aus welchem Land das Produkt stammt. Das Ursprungslandprinzip deckt sich im Wesentlichen mit der deutschen Definition der letzten maßgeblichen Be- oder Verarbeitung. Die Kennzeichnung muß lesbar,
unauslöschlich und dauerhaft sowohl auf den Produkten als auch auf der Verpackung vorgenommen werden. Für bestimmte Waren gibt es vorgeschriebene Methoden der Kennzeichnung.
Weitere Informationen finden Sie hierzu bei der Federal Trade Commission - www.ftc.gov und dem US Customs Service - www.customsustreas.gov.
“Informationen zur ADSp 2003â€
Ab 1. Januar 2003 ist die Neufassung der ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen)
in Kraft getreten. Die Änderung der ADSp wurde notwendig, da die im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
organisierten Verkehrshaftungsversicherer durch die Verluste der vergangenen Jahre nicht länger bereit waren, die ADSp-konforme Speditionsversicherung mit zu tragen.
Die wesentlichen Änderungen betreffen den Wegfall des Versicherungsautomatismus und den Fortfall der
Mindestbedingungen für die Speditionsversicherung. Wir als Speditionsunternehmen sind selbstverständlich weiterhin verpflichtet unsere Haftung zu versichern und haben unsere Regelhaftung nach den ADSp bzw. den
geltenden Gesetzen zu marktüblichen Bedingungen und in ausreichendem Umfang eingedeckt. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in der Ziffer 29 ADSp, neue Fassung.
Für alle "Gebotskunden" haben wir für jeden Auftrag die Speditionsversicherung "automatisch" eingedeckt und
somit die Versicherung der Güter besorgt. Mit dem Jahresbeginn 2003 entfällt der Versicherungsautomatismus in
den ADSp und die Mindestbedingungen für die Speditionsversicherung werden aufgehoben. Für alle Kunden, für die wir bisher automatisch die Waren versichert haben, werden wir dies, sofern wir keine andere Weisung
erhalten, auch weiterhin tun. Wir werden für die Waren eine Transportversicherung eindecken, die bei Güterschäden eine volle Deckung gewährleistet. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass wir bei Auftragserteilung
Informationen über die genaue Warenart sowie den Warenwert für die Versicherung der Güter erhalten.
Bestimmte Waren sind zudem nur noch bedingt und auf Anfrage versicherbar, z.B. Computer, Laptops, Chips und
elektronische Speicher, Prozessoren, Handys und Zigaretten. Sollten sie diese zum Versand bringen, so sprechen
Sie zuvor mit uns. Nicht versicherbar sind Antiquitäten, Bijouterien, Edelmetalle, Gegenstände aus Edelmetallen und -steinen, Geld in Münzen und Scheinen, Perlen und Wertpapiere aller Art.
In diesem Zusammenhang sollten auch die neuen Ziffern 3.6 und 3.7 ADSp beachtet werden, wonach für besonders
diebstahlgefährdete oder besonders wertvolle Güter, für die nur unter "erschwerten" Bedingungen
Versicherungsschutz gewährt wird, die Informationspflichten vor Übergabe des Gutes in Kraft treten. Demzufolge muss der Auftraggeber den Spediteur beim Versand von besonders wertvollen Waren sowie Waren mit einem
Wert von €UR 50,00 pro kg oder mehr rechtzeitig vor Übernahme schriftlich zu informieren, so dass dieser die
Möglichkeit hat über die Annahme des Gutes zu entscheiden und Maßnahmen für eine sichere und schadensfreie Abwicklung der Güter in die Wege leiten kann.
Bei weiterführenden Fragen steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.
Ebenfalls können Sie die Bedingungen der ADSp 2003 abrufen, wenn Sie diese Zeile als Link anklicken!
â€Laderaumengpässe - Nah-/Mittelostâ€:
Nach wie vor bestehen Laderaumengpässe bei LKW-Verladungen nach Iran. Weiterhin herrscht schleppende
Abwicklung in Bandar Abbas bei Containerverladungen und die damit einher gehenden Verzögerungen hat eine
Vielzahl der iranischen Importeure dazu veranlasst, die Verladungen auf LKW umstellen. Ãœberdies sind erhebliche
LKW-Kapazitäten türkischer Nationalität abgezogen worden für den wieder im Aufbau befindlichen Verkehr nach
Irak. Aus dieser Entwicklung heraus haben sich Erhöhungen der Tagesraten für LKW ergeben. Derzeit muss mit
einer Dispositionszeit von 4 bis 5 Tagen für Komplettladungen und mindestens 8 bis 10 Tagen für Gefahrgut-LKW gerechnet werden.
â€Begleitpapiere/Transportdokumente - Iranâ€:
Wissenswertes finden Sie unter diesem Link:
â€Risk-Surcharge - Luftfrachtâ€:
Ebenfalls im Zusammenhang mit den vorgenannten Ereignissen führen namhafte Luftfrachtcarrier (LUFTHANSA
-CARGO, EMIRATES, CARGOLUX, etc.) einen Risikozuschlag, der im übrigen in den AWBs unter other charges - due carrier ausgewiesen wird, ein:
€ 0,15/kg - ab 08.10.2001
LCL-Verladungen nach Bandar Abbas:
Was bislang aufgrund organisatorischer Probleme nicht möglich gewesen ist, nämlich LCL-Verladungen nach Bandar Abbas, können wir Ihnen ab sofort anbieten. Wöchentliche Verladungen im Sammelcontainer ab Bremen.
Selbstverständlich zeichnen wir akkreditivkonforme Transportdokumentationen! Bitte lassen Sie uns Ihre Anfragen zukommen.
Fahrtgebiete - Zuschläge:
siehe â€CAF - BAF†!
Das Team der
PG-International Transport
Speditionsgesellschaft mbH Langer Kornweg 27-29 65451 Kelsterbach Tel.: +49 (6107) 70890.00 Fax: +49 (6107) 70890.44
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