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Allgemeine Hinweise:

ab 1. Januar 2007                        

Ausfuhrzollabfertigung - neues Warennummernverzeichnis:

Per Januar 2007 haben sich teilweise gravierende Änderungen des Warennummernverzeichnisses ergeben. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung empfehlen die Hauptzollämter allen Exporteuren eindringlich ihre Warenkataloge noch vor dem Jahreswechsel zu überarbeiten und gfls. auf die neuen Warennummern umzustellen. Informationen und eine Gegenüberstellung der ‘alten’ und ‘neuen’ Warennummern werden auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes unter
www.destatis.de und unter
www.zoll.de
zu finden sein.
 

Neue Vorschriften - Holzverpackung          
für USA, Kanada, Mexico, China, Indien, Türkei ab 2004/2005:

’Holzverpackte’ Sendungen, die nach dem 1.Januar 2004, resp. 1. Januar 2005 in vorgenannten Ländern eintreffen , müssen mittels einer vom Bestimmungsland anerkannten Methode prophylaktisch gegen Holzschädlinge behandelt sein.
Sperrholzverpackungen sind von dieser Regelung ausgenommen!
Weiteres unter: Verpackungen


ADSp 2003:

Bitte beachten Sie unsere in â€Aktuelles†gemachten Ausführungen im Zusammenhang mit der Neufassung der ADSp sowie der damit einher gehenden versicherungs- und haftungsrechtlichen Änderungen. Hier ein Link zu den: ADSp 2003

Container Security Initiative (CSI) der US-Regierung:                                    
Aufgrund der durch die US-Regierung erlassenen verschärften Sicherheitsvorschriften müssen ab sofort die B/L -Einzelheiten 72 Stunden vor Abfahrt im Verschiffungshafen vorliegen. Bei nicht termingerecht eingereichten Konnossements-Einzelheiten werden die Container durch die Carrier ohne jegliche Ausnahme von den Ladelisten gestrichen.

Diese Regelung ist ebenfalls anwendbar für jegliche Transitladung, die via US-Häfen (Mittel-/Südamerika, Australien/Neuseeland/Tasmanien, Südsee) abgewickelt wird.

Grundsätzlich müssen die Container versiegelt werden; es sind ausschließlich ‘BOLZENSIEGEL’ zulässig!

Das ausführliche Regelwerk kann unter http://www.customs.gov eingesehen werden. Ebenfalls können unter dieser Adresse Rückfragen gehalten und ‘updates’ abgerufen werden.
 

Conference News:

Im englischen Teil unserer Homepage halten wir Sie jeweils über die neuesten Anzeigen der einzelnen Fracht-Konferenzen informiert. Sie kommen direkt dorthin, wenn Sie auf â€Conference News†klicken.
 

Begleitpapiere/Transportdokumente - Iran:

Wissenswertes kann hier abgerufen werden:   70

 




Demurrage Charges in Bandar Abbas:

                                       per 20’           per 40’
  1. bis 10. Tag:            frei                  frei
11. bis 20. Tag:           RLS 40,000   RLS  60,000
21. bis 30. Tag:           RLS 60,000   RLS  80,000
       ab 31. Tag:           RLS 80,000   RLS 100,000


VERLADUNGEN NACH UK - ’ANTI-SCHMUGGEL
DIREKTIVE’ DES BRITISCHEN ZOLLS:


Aufgrund einer neuen Gesetzgebung der britischen Regierung im Zusammenhang mit deren Initiative zur Bekämpfung des Schmuggels von Gütern, welche Verbrauchssteuern unterliegen – „HIGHER UK TAX GOODS“ – wurde in den meisten bedeutenden britischen Häfen LKW-/Containerscanner eingerichtet.

Zum Scannen muss der LKW, bzw. Container zu einem bestimmten Platz verbracht werden und ist mit Zeitaufwand verbunden. Dies verursacht zwangsläufig Kosten, die seitens der Frachtführer an die Ablader weiterbelastet werden müssen.

Die LKW/Container werden willkürlich, bzw. nach dem Zufallsprinzip durch die Zollbehörden zum Scannen/zur Beschau ausgewählt. Die Carrier sind gesetzlich dazu verpflichtet, das Equipment zum Scannen zur Verfügung zu stellen.

Für den Fall, dass tatsächlich ‚Schmuggelware’ (hier ist es u.U. schon ausreichend, dass im Einzelfall abweichende Bezeichnungen festgestellt werden) zutage gefördert wird, führt es unweigerlich zu beträchtlichen Strafen. Darüber hinaus wird in aller Regel die Ware konfisziert. 

Es ist also von höchstem Interesse sicherzustellen, dass rein und ausschließlich rechtmäßige und ordnungsgemäß deklarierte Ware zur Verladung kommt. Insbesondere bei Verladungen, die in Ihrem Auftrage durch Dritte (Außenlager, etc.) vorgenommen werden, sollten Sie ein besonderes Augenmerk hierauf richten, damit Ihre Position als Auftraggeber nicht in irgendeiner Weise gefährdet wird.
 

VERSCHIFFUNG VON BIGBAGS NACH SYRIEN:

Hier einige Aufnahmen von Umschlagarbeiten am Rheinhafen in Bendorf anlässlich der Verschiffung von 1.600 bigbags mit China Clay nach Tartous:

010216-Ton03

010216-Ton13

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